Die neue Erbschaftsteuer

Veröffentlicht am 29.01.2009 in Ortsverein

Mit Lothar Bindig aus Heidelberg, Mitglied des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag, Am Mittwoch 4. Februar 2009, Beginn 19 Uhr In Enzweihingen Vaihinger Str. 1, Nebenzimmer

Sie erhalten eine kleine oder mittlere Erbschaft? Dann freuen Sie sich. Denn Sie müssen keine Erbschaftsteuer bezahlen. Auf Grund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes musste die Ungleichbehandlung von Immobilien- und Geldvermögen bei der Erbschaftsteuer neu geregelt werden. Dabei waren für die unterschiedlichen Arten von vererbtem Vermögen vergleichbare Maßstäbe zu finden. Damit gibt es künftig einen gemeinsamen Bewertungsmaßstab für Geld- und Immobilienvermögen. Für die Erbfälle zwischen dem 1.1.2007 und dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2009 ist ein Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht geplant.