Heute im Bundestag verabschiedet: Das Jahressteuergesetz!

Veröffentlicht am 02.12.2022 in Bundespolitik

Heute im Bundestag verabschiedet: Das Jahressteuergesetz!

Bürger:innen mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren.  

Im Jahressteuergesetz stecken für viele Entlastungen drin, die für mehr Netto vom Brutto sorgen.

Zum Beispiel haben wir den Abzug für das Arbeiten von zu Hause verbessert und entbürokratisiert.

Statt vorher 120 Tage zu je 5 Euro (=maximal 600 Euro) kann man zukünftig 210 Tage á 6 Euro (= maximal 1.260 Euro) von der Steuer absetzen. Die Regelungen für die Homeoffice-Pauschale und das häusliche Arbeitszimmer werden zusammengeführt. Ein extra Büro ist für den Abzug nicht mehr notwendig.

Der Freibetrag für Zinsen und andere Kapitaleinkünfte steigt von 801 auf 1.000 Euro. Von der Anhebung des sogenannten Sparer-Pauschbetrags profitieren alle, die ein bisschen was angelegt haben.

Der vollständige Sonderausgabenabzug der Altersvorsorgeaufwendungen wird auf das Jahr 2023 vorgezogen. Dies führt für alle Beitragszahler:innen zur Rentenversicherung in den Jahren 2023 und 2024 zu spürbaren Entlastungen.

Auch Alleinerziehende werden stärker bedacht. Der für sie exklusive zusätzliche Steuerfreibetrag wird von 4.008 Euro auf 4.260 Euro angehoben.

Dazu kommen steuerliche Entlastungen für Auszubildende, Bürger:innen mit Solaranlagen und jene, die Mietwohnungen bauen. 

Alles in allem: Mehr Netto vom Brutto. 

 

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