Programm 2019: Bürgerbeteiligung

Die Beteiligung der Bürger an Vorgängen und Plänen der Gemeinde ist ausdrücklicher Wille der Bürger. Um sie sinnvoll und im Rahmen des demokratischen Prozesses einzubinden sind Regelungen zu finden oder bestehende Regeln zu präzisieren. Die nachstehenden Eckpunkte sind elementar.

Bürgerbeteiligung braucht Information

  • Die Bürger müssen leicht Informationen zu Vorgängen und Planungen in der Gemeinde erlangen. Die Vorhabenentwürfe sind frühzeitig offen zu legen. In den Ortsteilen sollten regelmäßige Bürgerversammlungen durchgeführt werden. Auch sollte eine Internet-Infoplattform eingerichtet werden.
  • Öffentliche Gemeinderatssitzungen sollten die Regel sein. Nichtöffentliche Sitzungen sind auf das durch die Gemeindeordnung beschrieben Maß restriktiv zu beschränken.

Bürgerbeteiligung braucht Transparenz

  • Bürger, die sich beteiligen wollen, brauchen einen verantwortlichen Ansprechpartner, der die Idee aufnimmt und weiterleitet. Der Bürger muss zeitnah eine Antwort auf seine Eingabe erhalten.
  • Alle Gemeinderatssitzungen, auch die vorberatenden Ausschusssitzungen, sollen künftig öffentlich sein. Nichtöffentliche Sitzungen sind auf das durch die Gemeindeordnung vorgeschriebene Maß zu beschränken.

Bürgerbeteiligung muss rechtzeitig erfolgen

  • Eine Bürgerbeteiligung muss bereits frühzeitig im Planungsprozess erfolgen um alle Argumente in den Diskussions- und Entscheidungsprozess einbringen zu können.