Im Juni hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Damit haben wir - neben der Durchsetzung eines Gesetzentwurf zur Einführung der Musterfeststellungsklage - ein weiteres zentrales SPD-Projekt des Koalitionsvertrages in Angriff genommen. Wir sorgen dafür, dass Arbeitgeber wieder genauso viel zur gesetzlichen Krankenversicherung beitragen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Zusatz-beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ab dem 1. Januar 2019 zur Hälfte von Arbeitge-bern und Arbeitnehmern getragen. Damit entlasten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen und schaffen mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem.
Details zu den Beschlüssen:
Infobrief Musterfeststellungklage_Mietpreisbremse.pdf
Infobrief_Anlage_Kompaktinfo_Paritaet_Musterfeststellungsklage.pdf