Neues zur Musterfeststellungsklage und der gesetzlichen Krankenversicherung

Veröffentlicht am 02.07.2018 in Bundespolitik

Im Juni hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Damit haben wir - neben der Durchsetzung eines Gesetzentwurf zur Einführung der Musterfeststellungsklage - ein weiteres zentrales SPD-Projekt des Koalitionsvertrages in Angriff genommen. Wir sorgen dafür, dass Arbeitgeber wieder genauso viel zur gesetzlichen Krankenversicherung beitragen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Zusatz-beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ab dem 1. Januar 2019 zur Hälfte von Arbeitge-bern und Arbeitnehmern getragen. Damit entlasten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen und schaffen mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem.

 

Details zu den Beschlüssen:

Infobrief Musterfeststellungklage_Mietpreisbremse.pdf

Infobrief_Anlage_Kompaktinfo_Paritaet_Musterfeststellungsklage.pdf

Infobrief_Anlage1.pdf