25.11.2022 in Aus dem Parteileben von SPD Ludwigsburg

Sozialer Aufbruch auf dem Landesparteitag 2022

 

 

Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Frieden in Europa, Energieversorgung, Klima, Pandemie: Noch nie stand unser Land vor so vielen Krisen. Unsere Delegierten waren am vergangenen Samstag auf dem Landesparteitag in Friedrichshafen. 

Mit dem Leitantrag zum sozialen Aufbruch sind langfristige sozialpolitische Ansprüche für die nächsten Jahre formuliert: Beim Kampf gegen Armut, in Gesundheit und Pflege, Integration, Inklusion, Gleichstellung und Vielfalt in Baden-Württemberg. Dieser soll einer SPD-geführten Landesregierung als Grundlage dienen, wie unsere stellvertretende Landesvorsitzende Dr. Dorothea Kliche-Behnke betonte. 

Unser Landesvorsitzender Andreas Stoch wurde erneut mit 95% wiedergewählt. 

Highlight war sicherlich der Besuch unseres Bundeskanzlers Olaf Scholz.

In dieser Zeitenwende müssen wir neue Wege gehen, damit auch in Baden-Württemberg allen Menschen gerechte Chancen in unserer Gesellschaft ermöglicht werden.

Wir gratulieren allen Gewählten für den Landesverband.

15.11.2022 in Bundespolitik von SPD Ludwigsburg

Das Wahlrecht ab 16 ist da!

 

Wir senken das aktive Wahlalter bei der Europawahl auf 16 Jahre ab!

Viele junge Menschen sind politisch interessiert, tragen Verantwortung und setzen sich ein. Zudem werden momentan viele Entscheidungen getroffen, die die Zukunft und somit kommende Generationen prägen.

Es ist an der Zeit, den Stimmen junger Menschen mehr politisches Gehör zu verschaffen - auch an den Wahlurnen! Denn junge Menschen haben ein Recht, die Zukunft aktiv mitzugestalten. Deshalb senken wir das aktive Wahlalter zur Europawahl auf 16 Jahre ab.

Als Nächstes wollen wir das Grundgesetz ändern, um auch das aktive Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken. Dafür setzen wir uns ein!

11.11.2022 in Bundespolitik von SPD Ludwigsburg

Wir erhöhen das Kindergeld auf 250 Euro! 

 

Gute Neuigkeiten! Wir erhöhen das Kindergeld auf 250 Euro! 
Darauf haben sich die Ampel-Fraktionen geeinigt. Die Erhöhung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft!

Damit legen wir bei der Entlastung von Familien nochmal eine Schippe drauf und sorgen für den größten Schritt, den es beim Kindergeld je gab. Besonders für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen ist das eine wichtige zusätzliche monatliche Entlastung.

Für uns als SPD-Fraktion ist das ein starkes und gerade in dieser schwierigen Zeit richtiges Signal für Solidarität und Zusammenhalt in unserem Land.
 

05.11.2022 in Bundespolitik von SPD Ludwigsburg

Bund und Länder haben sich geeinigt: Das digitale, bundesweit gültige #Deutschlandticket kommt!

 

Bund und Länder haben sich geeinigt: Das digitale, bundesweit gültige #Deutschlandticket kommt. Die ÖPNV-Flat soll für 49 Euro im Monat erhältlich sein und schnellstmöglich an den Start gehen.

05.11.2022 in Kommunalpolitik

SPD-Antrag: Kita-Gebühren einkommensabhängig staffeln

 

Die SPD im Vaihinger Gemeindeart möchte Eltern mit geringen Einkommen entlasten und
für mehr Gerechtigkeit bei der Gestaltung der Kita-Gebühren sorgen. „Deshalb haben wir
einen Antrag eingebracht, die Höhe der Gebühren für die Ganztagsbetreuung vom
Einkommen der Eltern abhängig zu erheben“, erläutert Laura Lumpp, die für die SPD im
Vaihinger Stadtteilausschuss sitzt, „Wir hoffen auf eine breite, konstruktive Diskussion im
Gemeinderat.“


Die Sozialdemokraten schlagen vier Einkommensstufen vor, nach denen sich die Höhe der
Gebühren richten könnten. Außerdem sollen die Elternbeiträge von der Anzahl der Kinder in
einer Familie abhängen. „Viele Eltern, insbesondere Alleinerziehende, haben mit den
steigenden Lebenshaltungskosten schwer zu kämpfen und können sich den dringend
benötigten Ganztagsbetreuungsplatz eigentlich nicht mehr leisten“, stellt Eberhard Berg,
Fraktions- und Ortsvereinsvorsitzender der SPD, fest. Deshalb sei es wichtig, Eltern mit
einem geringen Einkommen zu entlasten.


Die einkommensabhängigen Gebühren sehen die Sozialdemokraten aber nur als
Zwischenschritt an. „Unser Ziel bleibt, dass die frühkindliche Bildung auch in Baden-
Württemberg gebührenfrei wird“, blickt Lumpp voraus, „Allerdings muss dafür die grünschwarze
Landesregierung endlich die Voraussetzungen schaffen!“

04.11.2022 in Bundespolitik von SPD Ludwigsburg

Weitere Entlastung bei Energiekosten

 

200 Milliarden Euro. Diese Summe stellen wir bereit, um bei den stark gestiegenen Energiekosten unter anderem mit einer Strom- und Gaspreisbremse zu unterstützen. Jetzt haben sich Bund und Länder auf erste Eckpunkte dazu geeinigt. Sie sollen unter anderem für Verbraucher:innen, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen gelten. Das ist geplant:

--> In einer ersten Soforthilfe übernimmt der Bund den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember. Das hat die Bundesregierung gestern beschlossen.
--> Mit dieser Dezemberhilfe überbrücken wir die Zeit bis zum Start der Gaspreisbremse, die spätestens zum 1. März 2023, möglichst aber schon rückwirkend zum 1. Februar 2023 kommen soll. Sie sieht einen maximalen Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs vor. Bei Fernwärme 9,5 Cent.
--> Die Strompreisbremse soll möglichst zum 1. Januar 2023 greifen. Geplant ist hier ein maximaler Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
--> Besondere Regelungen soll es für Härtefälle geben. Spezielle Unterstützung ist etwa auch für Krankenhäuser, Unikliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister vorgesehen.

In den nächsten Wochen werden wir uns mit diesen Punkten intensiv im Parlament beschäftigen. Hier werden wir uns auch für eine gerechte Lösung für diejenigen einsetzen, die mit Öl und Holzpellets heizen.

Wir lassen niemanden alleine. Deutschland packt das!

04.11.2022 in Bundespolitik von SPD Ludwigsburg

Soforthilfe: Bund übernimmt Dezember-Abschlag

 

Der Winter steht vor der Tür. Und damit steigt auch die finanzielle Belastung der hohen Energiekosten. Damit niemand das alleine stemmen muss, wird der Bund die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme im Dezember übernehmen. Das hat die Bundesregierung beschlossen und kommt jetzt bald ins Parlament. Und so soll es aussehen:

Man bekommt entweder die für Dezember veranschlagte Abschlagszahlung erst gar nicht von Eurem Gasanbieter abgebucht oder der Abschlag wird zwar abgebucht, aber unverzüglich wieder zurückerstattet. Das hängt vom jeweiligen Energielieferanten ab. In beiden Fällen soll das automatisch passieren.

Wenn man keinen direkten Vertrag mit einem Energielieferanten habt, sondern der Verbrauch von Gas oder Fernwärme über die jährliche Betriebskostenabrechnung abgerechnet wird, erhält man die Entlastung von seinen Vermieter:innen im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung. Auch hier soll gelten: Das läuft automatisch ohne Antrag.

Wir lassen niemanden alleine. Mit der Dezember-Hilfe machen wir einen wichtigen Schritt, bevor im kommenden Jahr die Strom- und Gaspreisbremsen an den Start gehen. Deutschland packt das!
 

28.10.2022 in Bundespolitik von SPD Ludwigsburg

Wir entlasten Rentner:innen mit einer Direktzahlung von den hohen Energiekosten!

 

Wir entlasten Rentner:innen mit einer Direktzahlung von den hohen Energiekosten! Im Dezember wird eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt. ????

Rentner:innen erhalten die 300 Euro zusätzlich, um die hohen Energiekosten abzufedern. Ganz automatisch, ohne Antrag! Darum haben wir uns letzte Woche im Bundestag gekümmert.

 

Hier die Antworten zu den wichtigsten Fragen:

 

Wie und wann kommt die Energiepreispauschale?

Die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen bis zum 15. Dezember.

 

Wer hat Anspruch?

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Aber auch Pensionär:innen des Bundes, Versorgungsbeziehende nach dem Soldatenversorgungsgesetz sowie Rentenbeziehende bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bekommen die Energiepreispauschale.

Wichtig: Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.

 

Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?

Und wird sie auf Sozialleistungen angerechnet?

Die Energiepreispauschale soll im Sinne der Steuergerechtigkeit der Steuerpflicht unterliegen. Sie wird aber nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.